Charta der Grundrechte

Was ist die Charta der Grundrechte?

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die von der Europäischen Union anerkannten bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem einzigen, einfach gehaltenen Text zusammengefasst.

Bereits vor Verabschiedung der Charta waren diese Rechte geschützt, hauptsächlich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Viele dieser Rechte leiten sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ab. Mit der Charta sollen diese Rechte deutlicher benannt und stärker ins Blickfeld gerückt werden.

Sie können sich auf die Charta berufen, wenn Sie eine Entscheidung der Organe (oder Ämter bzw. Einrichtungen) der Union oder eine Entscheidung eines Mitgliedstaates im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Rechts anfechten möchten. In innerstaatlichen Angelegenheiten der Mitgliedstaaten, die in keinem Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Rechts stehen, kann die Charta nicht geltend gemacht werden.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta rechts­verbindlich, da der Vertrag der Charta den gleichen rechtlichen Rang wie den Verträgen zuweist (Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union (pdf)).

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