Generalsekretariat des Rates

Worin besteht die Aufgabe des Generalsekretariats des Rates?

Das Generalsekretariat des Rates unterstützt die Arbeit

 

Es nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung sowie unterstützende Koordinierung der Arbeiten der genannten Organe und Gremien;
  • logistische Unterstützung und praktische Ausrichtung der Tagungen und Sitzungen (u.a. Bereitstellung von Sitzungsräumen sowie Erstellung und Übersetzung von Dokumenten);
  • Ausarbeitung von vorläufigen Tagesordnungen, Berichten, Vermerken und Sitzungsprotokollen;
  • Führung des Ratsarchivs und Verwahrung von Urkunden.
  • Der Juristische Dienst des Rates erstellt Rechtsgutachten für den Rat und seine Ausschüsse und vertritt den Rat in Rechtssachen vor dem Europäischen Gerichtshof.

 

An der Spitze des Generalsekretariats steht der Generalsekretär; derzeit ist dies Uwe Corsepius.

Organigramm und Dienststellenverzeichnisse