Was ist der Unterschied zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft bzw. den Europäischen Gemeinschaften?
Die Europäische Union (EU) ist eine einzigartige wirtschaftliche und politische Organisation von 28 demokratischen europäischen Ländern. Die heutige Bezeichnung "Europäische Union" wurde im Jahr 1993 gewählt. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft (EG) getreten, die bereits 1958 gegründet wurde; alle Rechte und Pflichten der vormaligen EG wurden dabei auf die EU übertragen.
Umfassende Informationen über die Europäische Union (Organe, Einrichtungen, Arbeitsmethoden, Politikbereiche usw.) finden Sie auf dem Portal Europa.
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Die Bezeichnung "Europäische Gemeinschaften" bezog sich früher auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), die beide 1958 gegründet wurden, sowie auf die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die 1952 gegründet wurde.
Die Europäische Union wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht ins Leben gerufen. Sie ruhte auf drei "Säulen", nämlich der Gemeinschaftspolitik (EWG/EG, EGKS, Euratom), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Diese deckte bestimmte Politikbereiche der Europäischen Union ab, wie Unionsbürgerschaft, Politiken der Gemeinschaft und Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Mit dem Vertrag von Lissabon wurde diese Drei-Säulen-Struktur im Jahr 2009 aufgegeben, und die Europäische Gemeinschaft ging in der Europäischen Union auf.
Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) besteht nach wie vor als eigenständige Körperschaft, die rechtlich von der Europäischen Union getrennt ist, obwohl beide Organisationen ein und dieselben Mitgliedstaaten und Organe haben. Die Europäische Atomgemeinschaft ist in verschiedenen Bereichen der Kernenergie tätig, wie z.B. Forschung, Festlegung von Sicherheitsvorschriften und friedliche Nutzung der Kernenergie.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist im Jahr 2002 mit Auslaufen des EGKS-Vertrags erloschen.