SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN BEIM RAT
Im Rahmen seiner Tätigkeiten befolgt der Rat die einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthält die Grundsätze und Verpflichtungen, die die europäischen Organe und Einrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten müssen.
Diese Vorschriften betreffen alle Dienststellen des Generalsekretariats des Rates, die Daten verwenden, mit denen einzelne Personen identifiziert werden können. In der Praxis handelt es sich bei den meisten vom Rat verarbeiteten personenbezogenen Daten um Daten seines eigenen Personals; nur in wenigen Fällen werden dagegen Daten verarbeitet, die mit den Aufgaben des Organs im Zusammenhang stehen. So werden personenbezogene Daten lediglich in geringem Umfang bei Delegierten der Mitgliedstaaten oder der Drittstaaten sowie bei Journalisten erhoben. Der Rat verarbeitet auch Daten europäischer Bürger, wenn diese sich gezielt an ihn gewandt haben.
Gemäß der Verordnung bestellt jedes Organ bzw. jede Einrichtung einen behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB). Aufgabe des DSB ist es, die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung innerhalb seiner Behörde zu gewährleisten. Er ist auch für die Führung eines Registers der von seiner Behörde vorgenommenen Verarbeitungen verantwortlich.
Diese Website wird vom Datenschutzbeauftragten des Rates verwaltet. Er macht das Register der Öffentlichkeit zugänglich und erteilt Auskunft über den Datenschutz. Auch sorgt er dafür, dass die Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen können.