Videoüberwachung

Im Interesse der Sicherheit seiner Bediensteten und Besucher, seiner Gebäude, Vermögenswerte und Informationen sowie aus logistischen Gründen betreibt das Generalsekretariat des Rates auf Teilen seines Geländes ein Videoüberwachungssystem. Die Leitlinien für den Einsatz von Videosystemen beschreiben das Videosystem des Generalsekretariats und die vom Generalsekretariat getroffenen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, der Privatsphäre und der anderen Grundrechte sowie der berechtigten Interessen der von den Kameras erfassten Personen. Ausführliche weitere Informationen sind den Leitlinien des Generalsekretariats des Rates für den Einsatz von Videosystemen zu entnehmen.

Das Generalsekretariat betreibt seine Videosysteme unter Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. Dabei trägt es den in den Leitlinien des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung vom 17. März 2010 erteilten Empfehlungen gebührend Rechnung.

Sie können einen Antrag auf Zugang stellen, um Ihre personenbezogenen Daten zu überprüfen, die im Rahmen des Einsatzes von Videoüberwachungskameras erfasst wurden. Dieser Antrag ist zu richten an

den Direktor des Sicherheitsbüros:

Direktor des Sicherheitsbüros
Rue de la Loi, 175
B–1048 Brüssel
Belgien

Kopie an

den Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter
Rue de la Loi, 175
B–1048 Brüssel
Belgien

Bitte beachten: Sie müssen Ihrem Antrag ein aktuelles Lichtbild in guter Qualität und eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses beilegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Für Ihren Antrag können Sie dieses Formular verwenden.

Dokumente

Leitlinien
Antragsformular