REGISTER DER VERARBEITUNGEN PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Verantwortlichen des Generalsekretariats des Rates haben dem behördlichen Datenschutzbeauftragten die Verarbeitungen personenbezogener Daten zu melden, die sie vornehmen oder vornehmen werden. Der behördliche Datenschutzbeauftragte führt ein Register dieser Verarbeitungen, das von jedermann eingesehen werden kann (Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001).
Das Register stützt sich auf die Meldungen der für die Verarbeitung Verantwortlichen und steht daher nur in der Sprache der Meldung zur Verfügung, im Allgemeinen in Englisch oder Französisch. Es enthält wesentliche Angaben zu jeder Verarbeitung, wie beispielsweise deren Zweckbestimmung, den Namen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, die betreffende Datenart und Angaben zu der von der Verarbeitung betroffenen Personenkategorie. Mit der Suchfunktion des Registers können Sie auf einfache Weise ermitteln, welche Verarbeitungen Sie möglicherweise betreffen.
Verarbeitungen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen beinhalten können, meldet der DSB dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte nimmt eine Vorabkontrolle solcher Verarbeitungen vor und führt ein entsprechendes Register (Artikel 27 der oben genannten Verordnung). In der Spalte "Bemerkungen" des Ratsregisters sind die Verarbeitungen aufgeführt, die einer Vorabkontrolle unterzogen wurden.