Häufig gestellte Fragen
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Was versteht man unter "Verarbeitung personenbezogener Daten"?
Die "Verarbeitung personenbezogener Daten" ist jeder automatisiert oder nicht automatisiert ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, das Abfragen, die Nutzung, die Übermittlung oder das Vernichten solcher Daten.
Was sind "personenbezogene Daten"?
"Personenbezogene Daten" sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person. Als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, und zwar insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.
Wer ist der "für die Datenverarbeitung Verantwortliche" und wer ist "Betroffener"?
Der "für die Verarbeitung Verantwortliche" ist das Organ oder die Einrichtung der Gemeinschaft, die Generaldirektion, das Referat oder jede andere Verwaltungseinheit, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Eine "betroffene Person" ist die natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
Weshalb sind Datenschutz-Grundsätze wichtig?
In den Datenschutz-Grundsätzen sind die Grundregeln festgelegt, die jeder für die Verarbeitung Verantwortliche in der Praxis bei der Verarbeitung personenbezogener Daten befolgen muss. Für personenbezogene Daten gelten folgende Grundsätze:
- Die Daten müssen nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden;
- sie dürfen nur für begrenzte und eindeutige Zwecke erhoben werden;
- sie müssen den Zwecken entsprechen, für die sie erhoben oder verarbeitet werden, und dafür erheblich sein und dürfen nicht darüber hinausgehen;
- sie müssen sachlich richtig sein;
- sie dürfen nicht länger als erforderlich gespeichert werden;
- sie müssen im Einklang mit den Datenschutzrechten der betroffenen Person verarbeitet werden;
- sie müssen auf sichere Weise verarbeitet werden;
- sie dürfen nicht ohne angemessene Vorsichtsmaßnahmen an Dritte weitergegeben werden.
Wer ist der "Europäische Datenschutzbeauftragte" und wer sind die "behördlichen Datenschutzbeauftragten"?
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) übt als Kontrollbehörde die Datenschutzaufsicht auf europäischer Ebene aus; er hat sicherzustellen, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere ihr Recht auf Privatsphäre, von den Gemeinschaftsorganen und ‑einrichtungen geachtet werden. Er wird vom Europäischen Parlament und vom Rat aus einer Vorschlagsliste der Kommission für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
EDSB-Website: www.edps.europa.eu
Darüber hinaus muss jedes Organ bzw. jede Einrichtung einen oder mehrere behördliche Datenschutzbeauftragte (DSB) bestellen. Aufgabe des DSB ist es, in unabhängiger Art und Weise die innerbehördliche Anwendung der Bestimmungen der Verordnung zu gewährleisten und die für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten; der DSB sorgt auf diese Weise dafür, dass die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen durch die Verarbeitungen nicht beeinträchtigt werden. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten kommen auch Anfragen des Europäischen Datenschutzbeauftragten nach und arbeiten mit ihm zusammen. Die Liste der bestellten DSB ist auf der EDSB-Website zu finden.
Was ist eine "Meldung"?
Eine "Meldung" ist die Vorabmitteilung, mit der der für die Verarbeitung Verantwortliche eine (manuelle oder elektronische) Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim DSB seiner Behörde anzeigt; er setzt den DSB auf diese Weise über das Bestehen der Verarbeitung in Kenntnis und gibt deren wichtigste Merkmale an.
Was ist das Register der durchgeführten Verarbeitungen?
Jeder DSB – und somit jedes Organ bzw. jede Einrichtung – führt ein öffentliches Register der von dieser Behörde durchgeführten Verarbeitungen. Dazu ist er gemäß Artikel 26 der Verordnung verpflichtet. Das Register stützt sich auf die beim DSB eingegangenen Meldungen. Im Sinne der Transparenz kann das Register des DSB des Rates online eingesehen werden.
Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob der Rat meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
Wenn Sie beim Rat beschäftigt sind, ist sicher, dass der Rat Ihre personenbezogenen Daten verwendet, da diese für die Personalverwaltung und für Ihre tägliche Arbeit erforderlich sind. Wenn Sie nicht dem Ratspersonal angehören, aber mit der Behörde in Kontakt stehen, könnten bestimmte Ihrer persönlichen Daten, die sich auf diese Kontakte beziehen, vom Rat verarbeitet werden. In der Praxis können Sie mit der Suchfunktion des Registers des Rates anhand der Kategorien der betroffenen Personen ermitteln, welche Verarbeitungen Sie möglicherweise betreffen.
Wer kann Auskunft über eine bestimmte Verarbeitung erteilen?
Der für die Verarbeitung Verantwortliche kennt am besten die Umstände, unter denen Verarbeitungen unter seiner Verantwortung durchgeführt werden. Daher empfiehlt es sich, sich zunächst mit dem für die betreffende Verarbeitung Verantwortlichen in Verbindung zu setzen; er dürfte Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen und er muss gewährleisten, dass die Betroffenen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Sie können auch den DSB um Hilfe ersuchen und ihn bitten, Fragen oder Vorkommnisse zu prüfen, die mit seinen Aufgaben in unmittelbarem Zusammenhang stehen (siehe auch "Rechtsvorschriften").
Wie kann ich den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ermitteln?
Üblicherweise sind die Leiter der Verwaltungseinheiten, in denen die Verarbeitung durchgeführt wird, für die Verarbeitung verantwortlich. Sie können ganz einfach anhand des Registers identifiziert werden, das für jede Verarbeitung den Namen des Verantwortlichen und die nötigen Kontaktangaben enthält. Sollten Schwierigkeiten auftreten, kann der DSB Sie auch an den jeweils zuständigen Verantwortlichen verweisen oder die nötige Auskunft einholen.
Welche Rechte habe ich als Betroffene(r)?
An erster Stelle haben die betroffenen Personen das Recht, über das Bestehen einer sie betreffenden Verarbeitung und über deren wichtigste Merkmale informiert zu werden. Die betroffenen Personen haben auch das Recht, eine Mitteilung über die Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zu erhalten und von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verlangen, dass unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können betroffene Personen von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Ausübung speziellerer Rechte wie die Sperrung oder Löschung von Daten verlangen.
In Abschnitt 5 der Durchführungsbestimmungen des Rates über den Datenschutz sind die Verfahren für die Wahrnehmung dieser Rechte festgelegt. Entsprechende Anträge können mittels eines speziellen Formulars gestellt werden, das bei der Geschäftsstelle des DSB unter Angabe der gewünschten Sprache angefordert werden kann.
Unabhängig davon können Sie jederzeit Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragen einreichen. Nähere Auskünfte dazu sind auf der EDSB-Website zu finden: www.edps.europa.eu